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Strafanzeige: Tigertötung im Magdeburger Zoo
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Als sich herausstellte, dass der Vater kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist, hat der Magdeburger Zoo seinen Tigernachwuchs, den er im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes gezüchtet hatte, nach der Geburt getötet.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und die auf Wildtierschutz ausgerichtete Organisation Animal public erstatten gemeinsam Strafanzeige wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Vereine erstatten Anzeige, da nach Ihrer Ansicht der nach Tierschutzgesetz geforderte vernünftige Grund für eine Tiertötung nicht gegeben ist. Der oberste Schutzzweck des Tierschutzgesetzes gilt dem Leben der Tiere, womit andere Gründe wie die biologische Abstammung zwingend als nachrangig betrachtet werden müssen. Die Verantwortlichen im Zoo Magdeburg haben hier ungeprüft vorsätzlich gezüchtet und die Jungtiere dann einfach getötet. Dieses Vorgehen widerspricht dem Willen des Tierschutzgesetzes und zeugt von der Verantwortungslosigkeit der Tierparkbetreiber, deshalb erstatten wir Strafanzeige, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. www.tierrechte.de
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