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Internationaler Artenschutz durch CITES

Neuer Folder der Wiener Umweltschutzabteilung warnt: Haltung exotischer Tier- und Pflanzenarten unterliegt strengen Gesetzen


Sternschildkröte
Exotische, vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten brauchen ganz besonderen grenzüberschreitenden Schutz. Um sie vor der zusätzlichen Gefährdung durch den kommerziellen Handel zu schützen, wurde 1973 ein internationales Handelsübereinkommen in Washington abgeschlossen.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (kurz: CITES) kontrolliert oder verbietet den Handel mit gefährdeten wildlebenden Tieren und Pflanzen durch Gesetze. Österreich ist seit 1982 Mitglied dieses Übereinkommens.

Ein neuer Folder der Wiener Umweltschutzabteilung bietet nun einen Überblick zur Gesetzeslage, informiert über Anlaufstellen zu Fragen von Haltung und Nachzucht und führt eine Reihe weiterer Links zum internationalen Artenschutz an. "Nur mittels internationaler Übereinkommen kann das Überleben von gefährdeten exotischen Tieren und Pflanzen gesichert werden", so Dr. Karin Büchl-Krammerstätter, Leiterin der Wiener Umweltschutzabteilung.

"Mit unserem neuen Folder wollen wir den Menschen einen kleinen Einstieg in die Gesetzeslage anbieten. Darüber hinaus appellieren wir an die Sensibilität und Vernunft jedes Einzelnen, wenn es um Anschaffung und Haltung von exotischen Tieren geht."


CITES: Handelsverbote, Haltungs- und Meldepflichten

Im Übereinkommen CITES sind ca. 33.000 bedrohte Tier- und Pflanzenarten aufgenommen, die je nach ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Klassen eingeteilt sind. Je nach Gefährdungsgrad der betroffenen Art ergeben sich spezielle Verbote, Haltungs- und Meldepflichten. Produkte (z. B. Souvenirs), zu deren Herstellung Teile von Tieren und Pflanzen verwendet wurde, sind ebenso davon betroffen.

Für viele vom Aussterben bedrohte Tierarten wie z. B. Menschenaffen gilt ein generelles Handelsverbot. Für andere im Rahmen von CITES geschützten Arten ist zwar ein kontrollierter Handel erlaubt, man braucht aber dafür Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen.


Weiters ist man verpflichtet, die Haltung sowie Nachzucht bzw. Vermehrung von einem Großteil der durch CITES geschützten Tiere und Pflanzen zu melden. Die in Wien dafür zuständige Stelle ist die Wiener Umweltschutzabteilung.


Yemen-Chamäleon
Achtung: Meldepflicht für viele Tierarten!

Gemäß der 2. Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz gibt es aber neben den durch CITES geschützten Tierarten noch eine Reihe weiterer Tierarten, die besondere Ansprüche an die Haltung und Pflege stellen. Deren Haltung muss bei der Stadt Wien - in diesem Fall beim Veterinäramt Wien (MA 60) - gemeldet werden. Dazu zählen z. B. alle Reptilien, Schildkröten und Großpapageien.

Achtung: Die Haltung von gefährlichen Tieren (z. B. giftigen Schlangen oder Riesenschlangen, die im ausgewachsenen Zustand länger als 3 m werden) ist in Wien gemäß dem Wiener Tierhaltegesetz gänzlich verboten!

Nähere Informationen dazu erteilt das Veterinäramt Wien unter der Tierschutz-Helpline (01) 4000-8060 oder im Internet: www.tierschutzinwien.at .

Weitere Informationen zum internationalen Artenschutz

Auch die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW), die als weisungsungebundene und unabhängige Institution des Landes Wien die Interessen des Tierschutzes vertritt, warnt vor der unüberlegten Anschaffung von Schlange, Papagei und Co. und hat dazu einen Beitrag auf ihre Website online gestellt.

Tierschutzombudsstelle Wien (TOW): www.tieranwalt.at.


Weitere Links zu CITES und zum internationalen Artenschutz:

www.cites.at
www.umweltschutz.wien.at/naturschutz/international/cites.html
www.artenschutz-online.de

Folderbestellung CITES in Wien:

Den Folder "CITES in Wien" erhalten Sie beim Foldertelefon der Wiener Umweltschutzabteilung unter Tel: 01 4000-88220 oder per eMail: [email protected].

 

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