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EU-weites Verkaufsverbot von tierversuchsgetesteten Kosmetika
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Dennoch leiden Tiere weiter für menschliche Schönheit
Am 11. März 2009 tritt EU-weit das Verkaufsverbot für jene Kosmetika in Kraft, die in Tierversuchen getestet wurden. Zudem dürfen bei der Prüfung der Kosmetik-Inhaltsstoffe keine Tierversuche mehr durchgeführt werden. Für das kosmetische Endprodukt sind schon seit 2004 keine Tierversuche mehr erlaubt. Diese erfreuliche Änderung bedeutet aber leider noch lange nicht das endgültige Aus der Tierversuche für Kosmetika: Denn drei Tests sind von diesen Änderungen ausgenommen und können vorerst bis zum Jahr 2013 weiter an Tieren durchgeführt werden. Diese Frist kann, falls bis 2013 keine Ersatzmethoden entwickelt und anerkannt werden, immer wieder weiter bis zum sprichwörtlichen Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. "Diese Ausnahme bedeutet, dass unzählige Tiere weiterhin für die menschliche Schönheit leiden und sterben müssen. Als VerbraucherInnen können wir uns beim Kauf von Kosmetika nach wie vor nicht restlos darauf verlassen, ein Produkt zu kaufen, das gänzlich ohne Tierleid entwickelt und hergestellt worden ist", kritisiert Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner (IBT). Dank der langjährigen Forderungen der TierversuchsgegnerInnen nach einem völligen Verbot der qualvollen Tierversuche für Kosmetika, wurde im Jahr 2003 endlich mit der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie zumindest ein stufenweiser Ausstieg aus den Tierversuchen für Kosmetika beschlossen. Das nun in Kraft getretene Verkaufsverbot von tiergetesteten Kosmetika stellt sicher die wichtigste Zäsur dar, weil die Hersteller damit vor die Entscheidung gestellt werden, tierversuchsfreie Ersatzmethoden anzuwenden, erforderlichenfalls auch zu entwickeln oder andernfalls ihr Produkt vom Markt zu nehmen. Da das Verkaufsverbot auch für Kosmetika aus Drittländern gilt, kann dieses auch bei den Kosmetika importierenden Ländern einen Innovationsschub bei der Anwendung von tierversuchsfreien Methoden bewirken. Diese positiven Effekte des Verkaufsverbotes werden allerdings durch eine heftig umstrittene Ausnahmeregelung konterkariert, die besagt, dass erstens der Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung (1), zweitens der Reproduktionstoxizitäts- (2) und drittens der Toxikokinetiktest (3) weiter an Tieren vorgenommen werden können. Für diese drei Tierversuchsverfahren ist kein Ende absehbar, wie dem jüngsten Kosmetik-Bericht der EU-Kommission zu entnehmen ist. Denn mangels Ersatzmethoden gibt die Kommission schon jetzt klein bei und peilt eine Verschiebung des 2013-Termines an. Diese Mentalität, die Hände in den Schoss zu legen und den Status quo zu akzeptieren, befremdet um so mehr, als die Kommission selbst jene Institution ist, die für die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Versuchsmethoden verantwortlich zeichnet. Seit 2003 hätte sie zahlreiche Aktivitäten setzen und fördern können und hat darüber hinaus bis 2013 ausreichend Zeit, die Entwicklung der erforderlichen Ersatzmethoden zu forcieren. Für Gerda Matias ist offensichtlich, dass es am erforderlichen politischen Willen fehlt, endlich den notwendigen Schlusspunkt für die grausamen Tierversuche zu setzen. Schließlich "ist es nicht glaubwürdig, dass sich bei ehrlicher Anstrengung und mit ausreichenden finanziellen Mitteln keine Alternativen ergeben. Für uns TierversuchsgegnerInnen sind die jahrelangen Versäumnisse der EU-Kommission unverzeihlich, weil diese für Abertausende Versuchstiere den Tod bedeuten, obwohl dieser mit etwas mehr Tatkraft, Engagement und Zielstrebigkeit sehr leicht zu verhindern ist." www.tierversuchsgegner.at (1) Dabei werden die Folgen der Langzeitverabreichung einer Substanz eingeschätzt. (2) Dabei wird die Auswirkung einer Substanz auf die Fortpflanzungsfähigkeit und die Nachkommen untersucht. (3) Dabei wird die Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung einer Substanz analysiert.
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