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Tierversuche an wildlebenden und artgeschützten Tieren
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Die aktuelle Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der Grünen enthüllt, dass selbst wildlebende und sogar artgeschützte Tiere, nicht nur Tiere, die eigens für Tierversuche gezüchtet werden bzw. sich in Versuchslabors befinden, zu Tierversuchen herangezogen werden.
Die TierversuchsgegnerInnen fordern daher ein striktes Verbot invasiver Eingriffe an wildlebenden Tieren. In den Jahren 2003 bis 2007 sind allein vom Wissenschaftsministerium neun Tierversuchsprojekte mit insgesamt 1.815 wildlebenden und teilweise artengeschützten Tieren genehmigt worden. "Diese hohe Zahl berücksichtigt lediglich Tierversuche in Angelegenheiten des Hochschulwesens und ausschließlich jene Experimente, die für die Tiere mit Angst, Schmerzen, Leiden oder dauerhaften Schäden verbunden sind", erklärt Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner (IBT). Sämtliche Eingriffe, von denen der Experimentator glaubt, dass sie für die Tiere nicht belastend sind, gelten gesetzlich gar nicht als Tierversuche und müssen daher nicht einmal genehmigt werden. Die TierversuchsgegnerInnen stufen Experimente an wildlebenden Tieren als besonders problematisch ein, da für Wildtiere allein der Akt des Gefangenwerdens und Festhaltens extrem belastend ist. Nach den invasiven Eingriffen besteht für die wieder in die Freiheit entlassenen Tiere ein großes Risiko, da nach den Experimenten Betreuung und Nachkontrolle nicht verlässlich bzw. gar nicht gewährleistet werden kann. Todesfälle und Spätfolgen sind daher nicht auszuschließen. Versuche an Fischen, Hamstern, Schildkröten, Singvögeln und Zieseln Bei den Versuchen wurde Fischen (Barben, Huchen, Welsen u.a.) Telemetrie-Sender oder Transponder-Chips implantiert, um die Wanderbewegungen bzw. die Benutzung von Laichplätzen der Fische zu dokumentieren. Landschildkröten, die eine bedrohte Tierart darstellen, wurde ein Kontrastmittel verabreicht, um von ihnen computertomografische Bilder aufzunehmen. In zwei weiteren Projekten wurde Schildkröten Blut abgenommen und einerseits jahreszeitliche und geschlechtsspezifische Blutparameter evaluiert und andererseits der Kalziumbedarf von Landschildkröten untersucht. Die Schildkröten-Experimente sollen zu einem verbesserten Diagnoseverfahren für den Tierarzt bei kranken Heimtier-Schildkröten führen. In einem noch laufenden Projekt sollen durch Untersuchungen an 240 Zieseln, die eine gefährdete Tierart darstellen, Kenntnisse über deren Populationsgenetik gewonnen werden. Mehr als drei Jahre lang wurde an 40 Feldhamstern, die gleichfalls artgeschützt sind, "Reproduktionsstrategien weiblicher Feldhamster" untersucht. Dazu wurden den Tieren Transponder-Chips implantiert und Blut abgenommen. Weitere Tierversuche sollen folgen. Die Ziesel- und Feldhamsterexperimente sollen Näheres über das Verhalten der Tiere in Erfahrung bringen, um sie bzw. ihren Lebensraum besser schützen zu können. Für die TierversuchsgegnerInnen ist es eine paradoxe, unhaltbare Situation, dass einzelne Tier-Individuen durch die belastenden experimentellen Eingriffe gefährdet werden, um die Tier-Art zu schützen. Die TierversuchsgegnerInnen fordern daher ein striktes Verbot aller invasiven Eingriffe, seien es Blutentnahmen oder Implantierungen. Laut Wissenschaftsministerium, das für die angeführten Fälle nicht nur die zuständige Genehmigungsbehörde, sondern zugleich Überwachungs- und Vollzugsbehörde ist, und das in der Parlamentarischen Anfragebeantwortung mehr oder minder die Antworten der Tierexperimentatoren wiedergibt, sei bei all diesen Experimenten kein einziges Tier weder absichtlich noch unabsichtlich zu Tode gekommen. "Derartige Behauptungen sind aber meist mit fragwürdigen Auslegungen verbunden", klagen die TierversuchsgegnerInnen: Beispielsweise wurden an der "Konrad Lorenz Forschungsstelle" in Grünau (OÖ) 25 Graugänsen Sender in die Bauchhöhle implantiert, um Herzschlag und Körpertemperatur der Tiere zu messen; nach 1 1/2 Jahren wurden die Sender wieder herausoperiert. Aber obwohl zwei Tiere unmittelbar nach der Sender-Entfernung starben, stellen Versuchsleiter und Wissenschaftsministerium den direkten Zusammenhang zwischen Experiment und Tod der beiden Tiere in Abrede. Weiters können nach Abschluss eines Projektes, bei dem die Tiere wieder in die Freiheit entlassen werden, unmittelbar folgende Schäden, Spätfolgen und Todesfälle überhaupt nicht ermittelt werden. Wie etwa bei den zwei jüngsten Forschungsprojekten zur Vermeidung von Vogelanprall an Glasflächen, welche die Wiener Umweltanwaltschaft in Auftrag gegeben hat: Dabei wurden insgesamt 1.874 wildlebende Singvögel (Amsel, Bachstelze, Buchfink, Grünspecht, Nachtigall, Pirol, Rauchschwalbe, Stieglitz, Zaunkönig u.a.) eingefangen, Flugexperimenten unterzogen und wieder frei gelassen. Direkt bei den Experimenten sind insgesamt drei Vögel zu Tode gekommen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Stunden oder Tage nach der Freilassung weitere Vögel allein durch den Stress, dem sie ausgesetzt wurden, Schaden nehmen oder sogar den Tod erleiden. Link zur Parlamentarischen Anfragebeantwortung www.tierversuchsgegner.at
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