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VIER PFOTEN fordert Kosmetika ohne Tierversuche
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Nationalrat setzt langjährige Forderung nach einem Vermarktungsverbot von an Tieren getesteten Kosmetika um
Wien, 13.10.04: Heute wurde im Nationalrat das "Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind", beschlossen. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN sieht dieses Gesetz als wichtigen Schritt zur Reduktion von Tierversuchen für Kosmetikprodukte. Wermutstropfen sind die in der EU-Richtlinie vorgeschriebenen langen Übergangsregelungen bis 2013 und das in Österreich festgelegte geringe Strafausmaß von Euro 7.300 bei Missachtung des Gesetzes. Basierend auf der 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie beinhaltet das neue Gesetz ein Vermarktungsverbot für an Tieren getestete Kosmetikprodukte und -bestandteile spätestens ab dem Jahr 2013. Bis dahin müssen in ganz Europa die notwendigen Rahmenbedingungen für einen Umstieg von Tierversuchen auf tierleidfreie Alternativmethoden geschaffen werden - eine Frist, die aber laut Tierschützern zu großzügig ist. "Würden zur Entwicklung neuer Alternativmethoden mehr Forschungsgelder aufgebracht, könnte die Frist wesentlich verkürzt werden. Derzeit fehlt auf nationaler wie auf internationaler Ebene jedoch der politische Wille, den Wissenschaftszweig der Alternativmethoden ausreichend zu fördern", kritisiert Maria Purzner, Labortier-Referentin von VIER PFOTEN. Die Tierschutzorganisation fordert die österreichische Wissenschafts-Ministerin Elisabeth Gehrer auf, sich für eine Forschungsoffensive für Alternativmethoden innerhalb des EU-Rahmenforschungs-Programmes einzusetzen. Denn durch jede neu entwickelte Alternativmethode kann unnötiges Tierleid vermindert werden.
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