Sie sind hier: » Startseite Tierzeit » TierZeit » Tierschutz und Behörden » Tierschutzgesetz
Parlament: Koalitionsparteien beschließen Novelle zum Tierschutzgesetz
|
|
|
|
Verbot der Qualzucht, Verbot des Straßenverkaufs von Welpen
Der Gesundheitsausschuss beschloss mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien eine Änderung des Tierschutzgesetzes in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages. Der Antrag beinhaltet ein Verbot der Haltung von Kaninchen zur Fleischproduktion in Käfiganlagen ab 1.1.2012, ein Verbot der Qualzucht und ein Verbot des Straßenverkaufs und des öffentlichen Feilbietens von Hunden und Katzen. Jeder Züchter bzw. Verkäufer von Tieren muss sich ab 2008 behördlich registrieren lassen, Zoofachgeschäfte dürfen wieder Hunde und Katzen verkaufen, jedoch unter gewissen Bedingungen. Bundesministerin Andrea Kdolsky strich in ihrer Wortmeldung u.a. heraus, dass Hunde und Katzen nicht ausgestellt werden dürfen, weil dies für die Tiere eine besondere Stressbelastung darstelle, unter besonderen Voraussetzungen dürfe aber die Tierhandlung Hunde und Katzen zum Verkauf halten. Um Spontanverkäufen vorzubeugen, gibt es ein verpflichtendes Verkaufsgespräch. Abgeordneter Brigid Weinzinger (G) machte darauf aufmerksam, SP-Abgeordneter Keck hätte zugesichert, dass der umfangreiche G-Abänderungsantrag zum Tierschutzgesetz in die Beratungen über die jetzige Novelle einbezogen werde. Die Grünen haben, so Weinzinger, mehrfach Interesse an Verhandlungen gezeigt. Zum Inhalt der vorliegenden Novelle meinte sie ganz allgemein, diese Novelle bedeute eine Abschwächung des bestehenden Tierschutzgesetzes. Statt der Verordnungsermächtigung zur Zertifizierung der Stallsysteme werde nun eine Fachstelle eingerichtet. Die Qualzuchtverordnungsermächtigung gebe es ebenso nicht, der Tierschutzrat hätte diese machen sollen, aber man habe ihm eine finanzielle Unterstützung verwehrt. In der jetzigen Novelle werden dafür Teilbereiche möglicher Qualzucht schwammig geregelt. Auch eine der Errungenschaften des Tierschutzgesetzes, dass nämlich Welpen in Zoofachhandlungen nicht gehalten werden dürfen, weil eine tiergerechte Haltung von Welpen dort nicht möglich ist, wird abgeschwächt und die Haltung unter der Bedingung erlaubt, dass es einen Betreuungsvertrag mit einem Tierarzt gibt. Da die artgerechte Haltung von Hunden und Katzen in Geschäftslokalen nicht gewährleistet werden kann, soll nach Ansicht der G-Abgeordneten die Bestimmung, wonach Zoofachhandlungen Hunde und Katzen zum Zwecke des Verkaufes halten dürfen, entfallen. Dies ist Inhalt eines Abänderungsantrages. Weitere Abänderungsanträge: Das Ausstellen und Halten von Hunden, die nach dem 1.1.2005 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Der Bau oder die erste Inbetriebnahme von Käfiganlagen für Kaninchen ist ab 1.1.2008 verboten. Die Haltung von Kaninchen zur Pelzgewinnung wird untersagt. Die Qualzüchtung soll nicht auf bestimmte Gruppen von Tieren beschränkt werden. Abgeordneter Norbert Hofer (F) meinte, der Begriff "Zucht" sollte nicht ausschließlich im Hinblick auf Qualzucht verwendet werden, sondern die gesamte Fortpflanzung von Haustieren umfassen. Auch ist der Redner dagegen, dass man für die Verwirklichung des Qualzuchttatbestands von der fahrlässigen Begehung abgeht und nun den Vorsatz einführt. Dazu legte er einen Abänderungsantrag vor. Abgeordneter Dietmar Keck (S) kam auf die Tierzuchtfabriken in Ungarn und Tschechien zu sprechen und darauf, dass Welpen auf Märkten aus dem Kofferraum heraus verkauft werden. Dies werde nun verboten. Will jemand einen Hund kaufen, dann müsse er dies bei einem anerkannten Züchter oder unter bestimmten Vorgaben im Zoofachhandel tun. Mit Tieren gehandelt darf nur dann werden, wenn eine behördliche Bewilligung vorliegt und ein Betreuungsvertrag mit einem Tierarzt besteht. Dieser Tierarzt ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens der Behörde namhaft zu machen. Nähere Anforderungen, die diese Zoofachhandlungen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen zu erfüllen haben, besondere Aufzeichnungspflichten sowie die Aufgaben und Pflichten des Betreuungstierarztes sind durch Verordnung nach Einholung der Stellungnahme des Tierschutzrates zu regeln. Diese Verordnung ist bis 31.12.2008 zu erlassen. Abgeordnete Ursula Haubner (B) interessierte sich für den Zeitpunkt der Kennzeichnung von Hunden und befürchtet im Zusammenhang mit der Ausstellung von Hunden und Katzen, die nun nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf, ein Ausufern der Verwaltung. Auch verstand sie nicht, warum man für die Erlassung der Verordnung einen Zeitraum bis Ende 2008 festgesetzt hat. Sie vertrat zudem die Meinung, Mast- und Zuchtkaninchen sollten unter gleichen Rahmenbedingungen gehalten werden. Weiter wollte sie wissen, wie es mit der Kupierung von Jagdhunden aussieht. Abgeordneter Franz Eßl (V) sprach von einem guten Tierschutz in Österreich und befasste sich mit der Kennzeichnung von Hunden. Laut Abänderungsantrag müssen alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde mittels eines ziffernkodierten elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt gekennzeichnet werden. Welpen sind spätestens mit drei Monaten, aber vor der ersten Weitergabe zu kennzeichnen. Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier binnen eines Monates nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden. Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) betonte abermals, die Haltung von Welpen in Zoohandlungen dürfe nicht zugelassen werden, da die Haltungsbedingungen für Welpen nicht passen. Auch sollte man die Haltung von kupierten Hunden mit 1.1.2008 verbieten. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des Abänderungsantrages der Koalitionsparteien mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP angenommen. Die Abänderungsanträge der Oppositionsparteien fanden keine Zustimmung. Kenntnisnahme des Bundes-Tierschutzberichtes Die Ausschussmitglieder debattierten auch über den Tierschutzbericht 2005/2006. In diesem ersten Bericht nach Inkrafttreten des Bundes-Tierschutzgesetzes werden zahlreiche Bereiche aufgezeigt, in denen für den Schutz der Tiere gearbeitet wird. Abgeordneter Norbert Hofer (F) sprach das Problem der Lebendtiertransporte an. Abgeordneter Franz Eßl (V) wies darauf hin, dass der A-Stempel nichts über die Herkunft des Fleisches aussage. Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) meinte, der Bericht stimme mit der Realität nicht überein, und zeigte sich mit dem Inhalt des Berichtes äußerst unzufrieden. Tierschutz habe, so Weinzinger, nichts mit Emotionen zu tun, sondern sei eine Frage der Umsetzung fachlich fundierter Erkenntnisse. Der Bericht wurde mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ zur Kenntnis genommen.
|