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Unter dem Deckmantel des Tierschutzes: Ziegen dürfen wieder enthornt werden

Das Enthornen von Ziegen, das nach dem Tierschutzgesetz des Bundes verboten war, darf nun (vorerst bis Ende 2010) wieder routinemäßig durchgeführt werden, obwohl der Eingriff für die Kitze trotz Narkose äußerst belastend ist.

Das Gesundheitsministerium hat sich (noch unter Ex-Bundesministerin Rauch-Kallat) dem massiven Druck der Landwirtschaft gebeugt und den ersten Schritt zur Verwässerung des ohnehin mangelhaften Nutztierschutzes getan. Die (befristete) Aufhebung des Verbotes wird damit begründet, dass ein Forschungsprojekt zur Ziegenhaltung durchgeführt werden müsse, da die Haltung behornter Ziegen in der Praxis Probleme bereite.

Wissenschaftliche Untersuchungen aus der Schweiz zeigen jedoch, dass die Haltung behornter Ziegen im Laufstall durchaus möglich ist und Probleme insbesondere auf mangelhafte Haltungsbedingungen (z.B. zu geringes Platzangebot, fehlende Strukturierung und Managementfehler) zurückzuführen sind. Trotzdem sollen nun einmal mehr Tiere dem Haltungssystem angepasst werden, anstatt die Haltungsbedingungen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Tiere entsprechen.

Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner (IBT) und des Verbandes Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT) reagiert betroffen: "Mit dem Trick eines Forschungsvorhabens wird das Tierschutzgesetz untergraben und der Landwirtschaft die Tierquälerei des Enthornens ermöglicht.

Gerade Konsumenten, die zu Ziegenprodukten greifen, zählen überwiegend zu den kritischen Verbrauchern, da die Ziegenhaltung im Allgemeinen mit einer naturnahen und tierschutzorientierten Tierhaltung assoziiert wird. Durch die Verordnungsänderung wird also auch die ahnungslose Öffentlichkeit hinters Licht geführt - ein doppelter Rückschlag im Tierschutz."

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