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Was Tierhalter zur Hundekrankenversicherung wissen sollten

Hunde zählen in deutschen Haushalten zu den beliebtesten Haustieren. Jährlich wächst die Zahl der Hundebesitzer. Genau wie bei Menschen besteht auch bei Haustieren wie Hunden ein Vorsorgebedarf.

Damit Herrchen oder Frauchen bei Routineuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen oder medizinisch notwendigen Operationen nicht auf den hohen Tierarztkosten sitzen bleiben, gibt es die Hundekrankenversicherung. Worauf man bei einer solchen Police bezüglich Rasse, Alter des Hundes und dessen Gesundheitszustand achten sollte, haben wir für Sie zusammengefasst. Zudem erklären wir die Selbstbeteiligung und den Auslandsschutz.

Rolle der Hunderasse beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung

Die Rassenzugehörigkeit ist bei einer Krankenversicherung für den Vierbeiner relevant, weil sie die Konditionen unmittelbar beeinflusst. Denn wie die Beitragshöhe angesetzt wird, entscheiden Versicherungsgeber unter anderem unter Einbezug der Rasse des Tieres. Die Beiträge unterscheiden sich also je nachdem, ob es sich um einen Schäferhund, Dackel, Dobermann oder eine andere Rasse handelt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch darauf zu achten, ob bestimmte rassespezifische Erkrankungen, die je nach Hund mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten können, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Manche Versicherungsanbieter arbeiten hierfür mit Ausschlussklauseln im Vertrag, die man im Blick haben sollte, bevor man sich verbindlich für einen Tarif entscheidet.

Darum ist das Hundealter relevant

Je nach Anbieter und Tarif gelten bestimmte Regelungen hinsichtlich des Hundealters. Frühestens kann für Hunde bei den meisten Versicherungsgebern ab einem Alter von 2 Monaten eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Was die Konditionen betrifft, lohnt es sich in der Regel, die Police so früh wie möglich abzuschließen, wenn der Hund in einer gesundheitlich guten Verfassung ist. Sollen ältere Hunde versichert werden, kann es sein, dass der Versicherungsgeber bei bestehenden Krankheiten bzw. Vorerkrankungen ein Tierärztliches Gutachten verlangt.

Bei Hunden, die älter als 7 Jahre alt sind, ist es bei vielen Versicherern aufgrund des zu hohen Risikos nicht mehr möglich noch eine Hundekrankenversicherung abzuschließen. Grundsätzlich gilt in den meisten Fällen zudem für die Beitragsansetzung: Je älter der Hund, desto höher sind die zu zahlenden Beiträge.

Selbstbeteiligung für günstigere Versicherungsbeiträge nutzen

Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um einen im Versicherungsvertrag festgesetzten Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss.

Es steht dem Versicherten grundsätzlich frei, ob und in welcher Höhe er einer Selbstbeteiligung zustimmt. Wer sich zum Beispiel im Rahmen einer Hundekrankenversicherung für eine Selbstbeteiligung entscheidet, erhält im Gegenzug in aller Regel eine Ermäßigung bei der Versicherungsprämie. Allgemein gilt die Faustregel: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto günstiger fällt der monatlich zu zahlenden Versicherungsbeitrag aus.

Man kann bei Hundekrankenversicherungen einen Auslandsschutz zubuchen

Egal, ob Strand, See oder Berge - Urlaub gehört für viele Verbraucher zum Alltag dazu. Die meisten verreisen sogar mehrmals im Jahr. Und weil Haustiere wie Hunde zur Familie gehören, reisen sie in der Regel auch mit. Aber was passiert, wenn sich die Vierbeiner im Ausland bei einem Unfall verletzen oder schwer erkranken? Die Tierarztkosten sind in anderen Ländern nicht selten um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Deshalb kann sich der Auslandsschutz als zusätzlicher Baustein bei einer Hundekrankenversicherung lohnen. Je nach Bedarf kann dabei nur das europäische Ausland oder ein weltweites Paket gewählt werden.

Bildquelle: Pixabay



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