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Nachbarn fühlen sich genervt von Haustieren
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Die Österreicher gelten als tierlieb. Rund 40 Prozent von ihnen halten mindestens ein Haustier. Die Katzen sind am beliebtesten, es folgen Hunde, Nagetiere und Fische. Doch woran die einen eine große Freude haben, sehen andere nur reine Nervensägen.
Freigängerkatze Es sind vor allem die Nachbarn von Tierbesitzern, die sich insbesondere von Hunden und Katzen gestört fühlen und die Gründe sind vielfältiger Natur.
Das Haustier als StreitpunktEin Bericht der Plattform Immowelt hat ergeben, dass etwa ein Viertel der Österreicher mit den vierbeinigen Mitbewohnern ihrer Nachbarn alles andere als zufrieden sind. Ob Hundegebell oder Katzengejammer: Rund 24 Prozent der Befragten gab an, die Haustiere ihrer Nachbarn als Ärgernis zu empfinden. Immer wieder kommt es vor, dass es durch das Verhalten der Vierbeiner zu Streitsituationen kommt. Diese können sogar vor Gericht enden, wenn im privaten Rahmen keine Einigung erzielt werden kann. Manche Tierhasser schrecken auch nicht davor zurück, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und Tiere zu vergiften. Im Internet gibt es inzwischen diverse Webseiten, wo Hundehalter sich über vorsätzlich ausgelegte Giftköder und mutmaßliche Gefahrenzonen im deutschsprachigen Raum informieren können. Hundegebell, Hundehäufchen und AngstNun stellt sich die Frage, inwiefern Haustiere als Störfaktor wahrgenommen werden. Die Lärmbelästigung durch Hundegebell gilt als einer der Hauptstreitpunkte. Wenn ein Hund immer wieder besonders laut oder ununterbrochen bellt, müssen Nachbarn das nicht hinnehmen. Es ist für Richter natürlich nicht leicht darüber zu entscheiden, ob der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet oder nicht. Je ruhiger das Wohnhaus ist, desto eher kann ein Hund durch sein Bellen als störend empfunden werden. Abgesehen von der Lärmbelästigung erregen die Fellnasen auch aufgrund hinterlassener Häufchen die Missgunst der Nachbarn. Handelt es sich um besonders große Hunde, besteht zuweilen die Angst, dass diese zur Gefahr für Kinder werden könnten. Freigängerkatzen im FokusDoch nicht nur die Hunde sorgen in der Nachbarschaft für Unmut, sondern auch die Katzen. Der Oberste Gerichtshof musste sich schon etliche Male mit der Frage beschäftigen, welche Pflichten die Halter von Freigängern wahrzunehmen haben. Die aktuellste Entscheidung wurde im Jahr 2011 getroffen. Hierbei wurden sich die Richter einig, dass die Halter von Katzen nicht dazu verpflichtet werden können, ihre Tiere ausschließlich in der Wohnung zu halten. Und wie sollte es auch verhindert werden, dass Katzen während ihres Freigangs das Grundstück des Nachbarn betreten? Doch die Ausnahme bestätigt wie immer die Regel: Wenn Katzen ein fremdes Grundstück mit Kot und Urin verschmutzen und es zu Schäden an der Substanz des Nachbargrundstücks kommt, können Katzenhalter dazu verpflichtet werden, ihre Tiere dauerhaft innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses zu halten. Dasselbe gilt, wenn Katzen ihre Nachbarn angreifen. Ein Gespräch wirkt oft WunderNachbarschaftsstreitigkeiten eskalieren in Österreich generell immer öfter und landen vor Gericht. Dabei kommt es natürlich auch vor, dass Tiere als Auslöser herhalten müssen. Fakt ist, dass oft ganz andere Gründe dahinterstecken, warum es zum Streit kommt. Im Normalfall kann der Zwist aber wohl auf die sanfte Tour beseitigt werden ein Gespräch wirkt oft Wunder. Kann eine gemeinsame Lösung gefunden werden, bleibt allen der Gang zum Gericht erspart.
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